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Vollständige und im Wesentlichen ungestörte Hofreite in vierseitig geschlossener Anlage mit traufständigem, krüppelwalmgedeckten Wohnhaus zur Kirchstraße, kleinem Gesindehaus im Winkel und großer, zweiteiliger, rückwärtiger Scheune als Hofabschluss. Der ältere Scheunenteil in ungewöhnlich kräftiger Konstruktion inschriftlich datiert 1747. Das um 1800 entstandene, ursprünglich wohl verputzte Wohnhaus mit überdachtem Mitteleingang, Haustür mit Oberlicht (ähnlich in Idstein), und zweiläufiger Treppe dokumentiert den Übergang vom barocken Fachwerk-Bauernhaus zum biedermeierlichen Wohnhaustyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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