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Dreiseitige Hofreite ohne eigenen Hofzugang von der Straße; Einfahrt mit Wegerecht über den Nachbarhof. Das Wohngebäude schließt traufständig versetzt an das Wohnhaus Kirchstraße 6 an. Unter Putz und Schieferverkleidung der Giebelseite (bez. KH 1889) ist Fachwerk des 18. Jh. wahrscheinlich weitgehend erhalten. Der ursprünglich hofseitige Eingang wurde mit neuem Anbau an die Kirchstraße verlegt. Die Rückseiten der Nebengebäude bilden eine geschlossene Fachwerkfront zur Kapelle hin.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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