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Ackerbürgerhaus der Stadterweiterung um 1700. Traufständig mit seitlicher überbauter Hofeinfahrt; hölzernes Hoftor mit diagonaler Schalung, Bogensturz und Pforte. Ungestört erhaltene Fassade mit kleiner zweiläufiger Eingangstreppe aus Sandstein. Haustür mit charakteristischem Oberlicht in filigraner Sprossenteilung. Verputztes Fachwerk mit originaler Fensterstellung. Das Ackerbürgerhaus repräsentiert beispielhaft diesen hier mehrfach verbreiteten Bautyp.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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