Detail Obergeschoss vor Translozierung
Haus Sattler, Inschrift
Kaffeegasse 2a
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Rheingau-Taunus-Kreis
Idstein
  • Kaffeegasse 2a
Haus Sattler
Flur: 10
Flurstück: 289/2

Erbaut 1680 durch den an der Ausstattung der Unionskirche beteiligten Bildhauer Johann Martin Sattler und seine zweite Ehefrau. 1953 durch Ferdinand Abt renoviert. 1992 am ursprünglichen Standort in der Löhergasse 3 nahe Ecke Rodergasse abgetragen und in der Kaffeegasse anstelle einer ehemaligen zum Haus Winkler (Obergasse 14) gehörigen Scheune neu errichtet.

Bescheiden dimensioniertes, jedoch reizvoll proportioniertes traufständiges Wohnhaus mit symmetrischer Fassadenordnung, die durch den Mittelerker mit Giebel und geschnitzter Brüstungstafel bestimmt wird. Im Obergeschoss schmale Fensterachsen mit Brüstungskreuzen. Eigenwillige Fassadendetails - halbplastische Behandlung der Ständer mit stilisierten Basen, Ohrengewände der Fenster - werden mit dem künstlerischen Willen des Bauherrn als Steinbildhauer erklärt. Frühere säulenähnlich profilierte Eckpfosten (ähnlich Türgewände Gymnasium Augusteum, Obergasse) fielen bedauerlicherweise der Translozierung zum Opfer. Hohe neue Gauben wirken sich nachteilig auf die Gesamtproportionen aus.

Inschrift: "1680 / Mit Gott Hoff und Bav / avff Menschen versprechen und Zvsag nicht vertrau / Schwech stil vnd hör als dan mehr vnd bav Gott vnd der Obrigkeit zu Ehr / dieses Havs stehet in Gottes Hand Gott bewar es for Feier vnd Prand / Johan Martin Satler Anna Lisabeth Anderin".


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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