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Kleines traufständiges Wohnhaus des frühen 18. Jh. als Bestandteil der geschlossenen Bebauung in der Kaffeegasse. Infolge geringer Parzellenbreite erstreckt sich das Gebäude entgegen seiner Firstrichtung hauptsächlich in die Tiefe. Fachwerk verputzt, mit straßenseitig vorkragendem Obergeschoss. Seitlicher Eingang mit Steinstufen, im Sockel eine Kelleröffnung. Bescheidene Wohnform innerhalb der Altstadt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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Baum |