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Kleines giebelständiges Wohn- und Geschäftshaus. Über relativ hohem, durch modernen Ladeneinbau vollständig verändertem Erdgeschoss ist Fachwerkgefüge mit konstruktiven Merkmalen um 1600 und Veränderungen des 18./19. Jh. sichtbar. Auf die Erbauungszeit sind die kräftigen Pfosten mit geschwungenen Fußstreben und Andreaskreuz zurückzuführen. Städtebauliche Bedeutung als Bestandteil des geschlossenen Straßenzuges mit Sichtbezug zum König-Adolf-Platz.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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Baum |