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Hälfte des Doppelhauses 2/4, wahrscheinlich gleichzeitig erbaut, eingebunden in die geschlossene traufständige Zeile an der Schäfergasse. Neben Nr. 2 über die gemeinsame Treppe erreichbarer Wohnbereich. Im südlichen Teil über und neben der Hofeinfahrt ehemals Scheunennutzung. Wie bei Nr. 2 Fachwerk verputzt,jedoch weniger gestörte Fensteröffnungen. Sonderform eines Ackerbürger- bzw. Handwerkerhofes im historischen Stadterweiterungsgebiet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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