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Traufständiges Fachwerkwohnhaus des frühen 18. Jh. in geschlossener Zeile. Zweizoniges, durch nachträgliche Überbauung der Hofeinfahrt um eine Achse erweitertes Gebäude.
Obergeschossfachwerk mit Mannfiguren, Fensteröffnungen vergrößert. Eingang mit Treppe, über der Durchfahrt Ladegaube des 19. Jh.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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