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An den Kirchhof angrenzender kleiner Bau, um 1921 in traditioneller Form errichtet. Traufständig, Erdgeschoss verputzt, Obergeschoss Fachwerk, westliche Giebelseite ursprünglich verschiefert; neuere Anbauten. Unter dem auf geschwungenen Streben ruhenden Vordach früher zwei Türen; eine davon gehörte zur Backstube des ehemaligen Rat- und Backhauses. Es steht damit in der Reihe der Gemeindebauten mit Mehrfachnutzung, wie sie besonders in kleinen Orten vorkommen; jetzt Wohnhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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