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Traufständiges dreizoniges Wohnhaus einer einstigen Hofreite, in gleicher Firstrichtung an Nr. 4 anschließend. Der zugehörige Hof lag östlich daneben, Scheune und Nebengebäude bildeten den Ortsrand an der Ringgasse. Verputzt, originale Fensterstellung. Fachwerk des 17./18. Jahrhunderts, evtl. mit Zierformen, wohl weitgehend erhalten. Niedriges Erdgeschoss, deutlicher Geschossvorsprung. Dach im 19. Jh. erneuert. Prägnante Baugruppe mit Nr. 4, Verbesserung der Ensemblewirkung durch Fachwerkfreilegung möglich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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