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Hofreite an zentraler Stelle im Ort. Hinter der zur Straße durch fehlendes Tor nicht abgegrenzten Hoffläche zurückliegendes Wohnhaus. Fachwerk verputzt, 18. Jh., mit im 19. Jh. erneuertem Dachstuhl. Niedrigere Nebengebäude, teilweise Fachwerk, schließen im rechten Winkel als auch giebelseitig in gleicher Firstrichtung direkt an. Die teils verputzte, im Giebel zweifarbig verschieferte Fachwerkscheune schließt als wichtige städtebauliche Komponente den Komplex zur Ortsstraße hin ab.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |