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Geschlossene Hofanlage in einer Kurve der Hauptstraße. Zwei aneinandergereihte Scheunen bilden einen geraden Abschluss, die abgewinkelten Nebengebäude mit Hoftor folgen dem Straßenverlauf. Das verputzte Wohnhaus mit Krüppelwalmdach aus der ersten Hälfte des 19. Jh. steht typologisch am Übergang vom barocken Bauernhaus zum biedermeierlichen Wohnhaustyp mit strenger Fassadenordnung und Mitteleingang. Hier zeigt die Fensterstellung noch die Herkunft vom dreizonigen Fachwerkhaus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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