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Wohnhaus einer von der Hauptstraße zurückliegenden, durch eine eigene Stichstraße zugänglichen Hofreite. Fachwerk des 18. Jh., traufseitig Mannfiguren im Obergeschoss. Erdgeschoss und rückwärtige Giebelfront zeigen konstruktives Gefüge ohne Halsriegel aus dünnen oder wiederverwendeten Hölzern. Schlichter, jedoch vollständiger Bau, der durch seine Stellung die verdichtete Siedlungsstruktur des Ortes mit manchmal zweireihiger Anordnung von Hofreiten dokumentiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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