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Schlichtes traufständiges, nach Fahrbahnverbreiterung in den Straßenraum ragendes Wohnhaus mit straßenseitigem Eingang. Wirtschaftsgebäude der ehemaligen Kleinhofreite fehlen. Zweizoniges verputztes Fachwerkhaus auf etwa quadratischem Grundriss mit auffallend niedrigen Geschosshöhen. Anhand von Stellung und Größe der Fenster kann zumindest im Obergeschoss auf intaktes Fachwerk des 18. Jh. geschlossen werden. Durch seine exponierte Lage wichtiges städtebauliches Element der Ortsmitte.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |