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Wohngebäude eines ehemaligen Hakenhofes, Scheune durch Wohnhausneubau ersetzt. Giebelständiger dreizoniger Haustyp. Bis auf wenige Eingriffe im Bereich der Fensteröffnungen ist die Fachwerksubstanz des frühen 18. Jh. unter Putz und Verkleidung durchweg noch vorhanden. An der Giebelseite ein Teil der profilierten Obergeschossschwelle erkennbar. An der hinteren Traufseite gefachsweise Überblattungen der Riegel. Städtebaulich wichtiger Bau im alten Ortsbereich.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |