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Zur Ecke Alte Schmiede hin offener, nur durch einen Zaun begrenzter Hakenhof. Das wohlerhaltene Sichtfachwerk von Wohnhaus und Scheune kommt durch die Freistellung zur Wirkung. Am dreizonigen, giebelständigen Wohnhaus der ersten Hälfte des 18. Jh. dekorative Strebefiguren mit geschwungenen, genasten Kopfstreben im Obergeschoss, Schwelle mit Profil. Erdgeschossfachwerk erneuert bzw. ersetzt, Giebel verkleidet. Wesentliches Element der Reihe gleichartiger Gehöfte in der Taunustraße.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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