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Giebelständiges Fachwerkhaus des 18. Jh., rechtwinklig an das ehem. Amtsgericht anschließend. Bestandteil einer Kleinhofreite an der früheren Stadtmauer im südlichen Ortskern. Kleines Wohngebäude mit niedrigen Geschosshöhen. Straßenseitige Giebelfront modern verkleidet. An der Traufseite ist im Obergeschoss einfach verriegeltes Fachwerk aus urwüchsig gekrümmten Hölzern ohne Zierformen sichtbar. Einige alte zweiflügelige Fenster mit Bleisprossen sind im Obergeschoss erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
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