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Größte Hofreite des Ortes mit zwei durch ein überdachtes Tor verbundenen Wohngebäuden. Südliches giebelständiges Wohnhaus des 18. Jh. in Sichtfachwerk, Dachgeschoss im 19. Jh. erneuert. Voluminöser Hauptbau in verputztem Fachwerk aus der Mitte des 19. Jh. Klassizistische Bauform mit fünf regelmäßigen Fensterachsen, Kniestock mit kleinen Rechtecköffnungen und flachem Walmdach. Eingezogener Mitteleingang mit Treppe, Kassettenvertäfelung und Giebelgewände wie bei dem häufigeren "biedermeierlichen" Wohnhaustyp. Beeinträchtigung durch Entfernung der ursprünglichen bleisprossengeteilten Fenster und nicht abgesetzte Holzgewände, wodurch der Eindruck einer Lochfassade entsteht. Einzelform des ländlichen Wohnhauses, die neben dem neuen Zeitgeschmack des 19. Jh. auch gehobene Wohnansprüche dokumentiert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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