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Hofreite auf dreieckiger Grundfläche. Giebelständiges, langgestrecktes, in Abschnitten errichtetes Wohngebäude. Aufgrund der abschüssigen Hoffläche ist im hinteren Bereich das Untergeschoss direkt zugänglich und in die wirtschaftliche Nutzung einbezogen. Eingang des Wohnbereiches mit zweiläufiger Treppe. Das nur im Giebel sichtbar belassene, sonst verputzte Fachwerk dürfte auf das 17. bis späte 18. Jh. zurückgehen; Putz um 1920 mit ornamentaler Betonung der Fenstergesimse. Die zugehörige, im Torsturz inschriftlich "Anno 1688" bezeichnete Scheune in unverändertem Originalzustand.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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