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Der zweigeschossige Eckbau liegt an der Einmündung der Blaugasse und zeigt gut erhaltenes Schmuckfachwerk aus der 2. Hälfte des 17. Jhs. Hervorzuheben sind die Halben Mann-Formen an den Eckpfosten mit weitgeschweiften ¾-Streben und die klammerförmig geschwungenen Kerbungen an der vorkragenden Schwelle, die in gleicher Form an den Knaggen wiederkehren. Die baukünstlerische Qualität des Fachwerks und seine städtebauliche Bedeutung machen den Bau zu einem Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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