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Stattliches, zweigeschossiges Fachwerkhaus auf massivem Sockel mit behauenen Eckquadern. Über einer Inschrift datiert: HER GOT HILF 1576 CVNRAT RODENHAUSEN. An der Traufseite schönes pilasterumrahmtes Sandsteinportal, davor einläufige Freitreppe mit Sandsteinbogen. Der ehemalige Adelssitz war vorübergehend Pfarrhaus. Wegen des qualitätsvollen Fachwerks mit Rautenschmuck und den kunstvollen Steinmetzarbeiten Kulturdenkmal aus künstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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