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Das unmittelbar an der Stadtmauer gelegene zweigeschossige Eckhaus besitzt ein schönes Fachwerkobergeschoss des 18. Jhs. mit starken Hölzern und halben Mann-Formen an den Ecken.
Der geschnitzte Eckpfosten mit gedrehtem Tau und Pflanzenomamentik und die herzförmige Einkerbung der Knaggen unterstreichen die baukünstlerische Qualität; seine Lage im Straßenraum macht die städtebauliche Bedeutung des Kulturdenkmals aus.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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