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Das zweigeschossige, traufständige, kleine Fachwerkhaus mit Toreinfahrt hat ein weit vorkragendes OG und niedrige Geschosshöhen. Das freigelegte Fachwerk aus der zweiten Hälfte des 17. Jhs. mit Halben Mannfiguren an den Eckständern sowie Mannfigur am Bundständer, Zweidrittel-Streben, Kopfwinkelhölzer, profilierte Schwelle. Das Haus bildet besonders durch das vorkragende OG eine Raumkante im Straßenbild und ist aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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