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Das traufständige, zweigeschossige Ackerbürgerhaus stammt aus der 1. Hälfte des 19. Jhs. Über einem verputzten EG ein ungestörtes Fachwerkobergeschoss mit einfachem konstruktiven Fachwerk. Interessant ist der einseitige Krüppelwalm. In der Abwicklung der Ackerbürgerhäuser aus verschiedenen Epochen ist dieses Beispiel des frühen 19. Jhs. bautypologisch sehr bedeutsam und prägt zudem das Straßenbild. Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Jüdischer Friedhof | |
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