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Das giebelständige, zweigeschossige Fachwerkhaus mit einem rechtwinklig dazu stehenden traufständigen Torbau ist auf der Schwelle datiert 1705. Es zeigt ein wohlproportioniertes ungestörtes Fachwerk mit profilierter Schwelle, Wildem Mann und Streben. Auffällig sind die balusterartigen Pfosten in einigen Brüstungsfeldern. Wegen dieser baukünstlerischen Eigenschaften ist das Haus als Kulturdenkmal zu schützen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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