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Winkelförmiger Fachwerkbau auf massivem EG; Einfahrt und Handpforte sind rundbogig geschlossen. Mit vertieften Kreisen ornamentiertes Sandsteingewände, im Scheitel datiert 1697. Die hofseitige Tür ist ohrenumrahmt mit gebrochenem Segmentgiebel, im Giebelfeld die Wappen Der von Bemstorff und Haxthausen. Das Haus ist Kulturdenkmal aus baukünstlerischen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |