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Der ehemalige Hof der Gayling von Altheim besteht aus zwei stattlichen giebelständigen Fachwerkhäusern auf massivem EG, die durch eine steinerne rundbogige Einfahrt mit Handpforte verbunden werden. Das Haus Nr. 30 besitzt ein schönes Fachwerk mit Wilden Männern und geschwungenen Zangen in den Brüstungsfeldern. Die hofseitige Tür hat eine Renaissancefassung mit Pilastern und Dreiecksgiebel. Im Innern ist eine schöne Wendeltreppe in offenem Gehäuse. Datierung 1578 an der schrägen Ecke des Erdgeschosses. Das Haus Nr. 32 zeigt ein ähnliches Fachwerk und besitzt an der Hofseite einen massiven Stumpf eines Treppenturmes, der halbkreisförmig aus der Fassade hervortritt. Datierungen befinden sich auf dem Kellereingang 1558, auf einem Eckquader 1555 und im Scheitel des Torbogens 1556. Das Anwesen ist in seiner Gesamtheit wegen der baukünstlerischen Qualität und seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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