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Das kleine zweigeschossige Fachwerkhaus an der Einmündung der Blaugasse zeigt in den Straßenfassaden wohlproportioniertes und weitgehend ungestörtes Fachwerk des ausgehenden 17. Jhs. Die abgeschrägte Ecke des Erdgeschosses unterstreicht seine straßenräumliche Bedeutung. Unmittelbar neben den großen Burgmannenhöfen ist es aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen an dieser Ecksituation zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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