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Der langgezogene Torbau des Hauses Nr. 42 zeigt in seinem Fachwerkobergeschoss noch die baukünstlerischen Qualitäten, die das gesamte Anwesen einmal hatte. Das Fachwerk mit Wilden Mann-Formen, genasten Streben und Andreaskreuz stammt aus der Zeit um 1700. Aus baukünstlerischen Gründen ist dieser Bau ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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