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1869 wird Babenhausen Garnisonstadt. In das Schloss und seine Nebengebäude sowie in den Altdörfer Hof zogen am 4. September 1869 die Schwadronen des 23. Großherzoglichen Hessischen Gardedragoner-Regiments. Bis 1891 blieben die Soldaten in Babenhausen. Danach wirkte sich das Fehlen dieses Wirtschaftsfaktors für die Stadt so ungünstig aus, dass die Gemeinde sich entschloss, eine Bewerbung um den Standort für eine Kaserne beim Kriegsministerium einzureichen. Sie erhielt 1896 die Genehmigung mit der Auflage, aus eigenen Mitteln eine Kaserne zu errichten. In den Jahren 1900 und 1901 wurde nach den Entwürfen von Friedrich Becker aus Mainz die Kaserne im sog. Pavillonstil errichtet. Zwanzig Gebäude und ein Wasserturm wurden so angeordnet, dass sich eine Gliederung ergab in zwei große Höfe, den Appellplatz und den Reitplatz, die jeweils von Gebäuden umstellt waren, und einen nach zwei Seiten offenen Geschützplatz. Um den Appellplatz waren die drei Mannschaftsgebäude der Batterien angeordnet sowie ein Wirtschaftsgebäude, ein Stabsgebäude und ein Familiengebäude mit Wohnungen für Offiziere.
Um den Reitplatz waren drei Batteriestallungsgebäude angeordnet sowie die Reithalle, eine Schmiede und Werkstätten. Etwas abseits liegt das Offizierskasino, in einem Villenstil erbaut, und ein Gebäude für die verheirateten Unteroffiziere. Zum Geschützplatz hin ausgerichtet schließlich der Geschützschuppen. 1902/03 wurden in einem zweiten Bauabschnitt ein Lazarett und ein Totenhaus hinzugefügt. Die Einfriedung zur Straße erfolgte durch eine Mauer mit einem schmiedeeisernen Gitter darauf. Am Haupteingang zwischen Stabsgebäude und erstem Batteriegebäude in historisierenden Formen ein Tor mit Wachhäusern, das in kleinerer Variation noch zweimal wiederholt wird. Trotz einiger Veränderungen ist die Kasernenanlage noch komplett erhalten; die einheitliche Formensprache in Architektur und Detail macht den Reiz dieser Anlage aus. Sie gehört zu den wenigen noch erhaltenen Kasernen aus der Zeit um die Jahrhundertwende in Hessen und ist in ihrer Gesamtheit wegen ihrer geschichtlichen, baukünstlerischen und wissenschaftlichen Bedeutung ein Kulturdenkmal.
Im südwestlichen Teil der historischen Anlage und zum Denkmalumfang dieser dazugehörig befindet sich der 1954 errichteten und aufgrund seiner Höhe von fast 40 m als weithin sichtbare Landmarke zu verstehende Wasserturm mit Technik-Gebäude. Der achteckige Stahlbetonbau mit Zeltdach und kleinem Dachreiter steht auf acht filigranen, ringförmig angeordneten Betonstelzen mit zentralem Treppenturm und ist aus (technik-)geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen als Kulturdenkmal geschützt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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