Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Stattlicher Fachwerkbau auf massivem EG mit zwei großen Zwerchhäusern. Im EG paarige Fenster mit profilierten Gewänden, eine Tür mit flachem, vertieft diamantiertem Rahmen und ein herausgezogener Kellerhals. Im Rundbogen der Tür die Jahreszahl 1595, das Baudatum des Gewölbekellers. Das 1621 darauf entstandene Gebäude zeigt im OG reiches Fachwerk in lebhafter, rheinischer Hölzeranordnung: Wilder Mann mit geschweiften Gegenstreben, Zangen oder Malkreuze mit Rauten in den Brüstungsfeldern. Wegen seiner Bedeutung für die Ortsgeschichte und seiner baukünstlerischen Qualität ist der Bau ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |