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Das gut erhaltene, traufständige Ackerbürgerhaus stammt aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. Im EG ist die große Hofeinfahrt mit Holztor und der daneben liegenden Handpforte mit Stichbogen noch gut erhalten. Da es in dieser Form nur noch wenige Beispiele gibt, ist das Haus für die Baugeschichte und Hausforschung von großer Bedeutung und aus geschichtlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
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Baum |