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Der langgestreckte zweigeschossige Fachwerkbau gliedert sich in ein zweizoniges Wohnhaus und einen Scheunen-Tor-Bau. Das eher schlicht konstruierte Fachwerk des 19. Jhs. wurde 1987 freigelegt. Bautypologisch gesehen stellt dieses Haus einen typischen Vertreter des traufständigen Ackerbürgerhauses in Babenhausen dar, dessen Erhaltung als Kulturdenkmal aus geschichtlichen Gründen anzustreben ist.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus wissenschaftlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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