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Unmittelbar an der Stadtmauer, an der Einmündung der Badegasse in die Zwingergasse, bildet der ehemalige Ackerbürgerhof aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. in verwinkelter U-Form mit Haus, Scheune und Stallgebäuden eine städtebaulich interessante Ecksituation. Abgesehen vom veränderten Dach des Haupthauses zeigen die Gebäude gut proportioniertes Fachwerk mit geschweiften Streben. Wegen seiner städtebaulichen Bedeutung ist das Anwesen in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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Baum |