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Das zweigeschossige traufständige Haus zeichnet sich durch qualitätvolles ungestörtes Fachwerk der 1. Hälfte des 18. Jhs. aus (im Torsturz datiert 1715, Mann-Formen mit Streben zwischen Brüstungsriegel und Rähm, Schwellenprofilierung). Die ungestörte Form macht den zweizonigen Bau mit großer Tordurchfahrt im EG auch für die Hausforschung interessant, daher ist der Bau Kulturdenkmal aus baukünstlerischen und geschichtlichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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