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Wohlproportioniertes stattliches Haus mit Mansarddach aus dem 18. Jh. mit einem winkelförmig anschließenden Torbau (1789 nach Brand neu erbaut, Torhaus jünger). Im OG verputztes konstruktives Fachwerk mit stichbogigen Fenstern, das EG hat massive Ziegelwände. Vor einer Haustür im Stil Louis-Seize befindet sich eine zweiläufige Sandsteinfreitreppe mit schmiedeeisernem Geländer. Bereits seit 1591 als älteste Gaststätte und Herberge überliefert. Bezeichnung unterschiedlich als „Schwartzer Löwe“, „Schwarzer Löwe“, „Zum Löwen“. Als Eckgebäude zum Marktplatz bildet dieses eine unverzichtbare Raumkante, was eine Erhaltung aus städtebaulichen Gründen notwendig macht.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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