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Der langgestreckte traufständige Bau mit Tordurchfahrt und Dreiseiterker gehört zur Platzwand des Marktplatzes. Das Fachwerk zeigt Andreaskreuze in den Brüstungsfeldern und eine profilierte verschalte Gebälkzone; Schwellendatierung 1544, sowie Inschrift am Erker „Nusquam tuta fides“ (nirgends ist der Glaube sicher). Trotz entstellender Ladeneinbauten im EG zeigen OG und der zweigeschossige vorkragende, bis in die Dachzone reichende Erker doch baukünstlerische Qualitäten, die den Bau als Kulturdenkmal schützenswert machen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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