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Der Eckbau zur Brandgasse zeigt Fachwerkformen verschiedener Epochen. Die überblatteten Streben, die Viertelkreisstreben sowie das weit vorkragende OG lassen auf eine Entstehung in der 2. Hälfte des 16. Jhs. schließen. Die Giebelfassade mit geschnitzten Eckpfosten wurde wohl im 17. und 18. Jh. verändert. Durch seine interessante Lage im Straßenraum ist der Bau Kulturdenkmal aus geschichtlichen, künstlerischen sowie auch aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |