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Der zweigeschossige Eckbau mit Walmdach bildet zusammen mit dem winkelförmig dazu stehenden Fachwerkgebäude eine markante städtebauliche Raumkante. Das Haupthaus erhielt im 19. Jh. eine massive Längsfassade und das Walmdach. Die verputzte Giebelseite mit weit vorkragendem OG und das Nebengebäude sind vermutlich aus der Zeit um 1700. Aus städtebaulichen Gründen ist diese Baugruppe zu erhalten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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