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Das zweigeschossige Fachwerkhaus besitzt unter der Asbestzementverschalung schönes Fachwerkobergeschoss und Giebeldreieck mit Feuerböcken in den Brüstungsfeldern an der Giebelseite und Mann-Formen. Dieser Teil des Hauses stammt aus dem Ende des 17. Jhs. Das Obergeschoss ist wegen seiner baukünstlerischen Qualitäten ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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