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Der einfache zweigeschossige Fachwerkbau mit großer Toreinfahrt stammt aus der Zeit um 1800. Er ist in ursprünglichem Zustand mit dem Sandsteinsockel und dem einfachen, konstruktiven Fachwerk mit Streben erhalten. Der Eckpfosten ist mit Pflanzenornamentik verziert. Die Erweiterung der Fahrstraße an dieser Stelle macht ihn zum Kopfbau der folgenden Häuserzeile, so dass neben seiner bautypologischen Bedeutung die städtebaulichen Gründe für seine Erhaltung stehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |