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Die Bedeutung des zweigeschossigen Fachwerkhauses aus der 2. Hälfte des 18. Jhs. liegt in seiner exponierten städtebaulichen Situation; es bildet einen Brückenkopf für den Eingang in die historische Stadt. Sein einfaches konstruktives Fachwerk, 1989 freigelegt, ist weitgehend ungestört erhalten, und die Einbeziehung der ehemaligen Stadtmauer an der Rückseite lässt sich deutlich erkennen. Der Bau ist Kulturdenkmal aus städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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