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In der Zeit von 1835 bis 1837 wurde vor der Stadtmauer ein neuer Friedhof angelegt, der zunächst nur etwa ein Drittel des heutigen Ausmaßes hatte (1868, 1912 und 1932 fanden Erweiterungen statt). Den Abschluss zur Stadt bildete eine dreizonige klassizistische Leichenhalle, die als Torbau mit flach gewölbter Tonne in der Durchfahrt ausgebildet wurde; sie wurde 1861 errichtet. Die Mitte wurde durch Giebel betont. Als Bautyp ist diese Form der Leichenhalle im Kreisgebiet einmalig. Sie ist daher aus wissenschaftlichen Gründen ein Kulturdenkmal.
Vier Grabmale von geschichtlicher Bedeutung sind aus der Entstehungszeit noch erhalten: an der Nordwestmauer ein durchbrochenes Eisenkreuz von 1840 (Hareres ?), eine Sandsteinplatte mit Giebel und Viertelkreisen (Christian Ranis III., 1859) und eine Säule mit einfachem Kapitell und Abdeckplatte (Christian Ranis I., 1840). An der südwestlichen Mauer befindet sich das Grab des Rittmeisters von Baumbach; auf quadratischem Sockel ein Säulenstumpf mit verziertem Schwert. Die Grabmäler sind aus historischen und künstlerischen Gründen Kulturdenkmale.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |