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Angelegt auf einer Fläche von 24,81 ar östlich der Stadt gegen Ende des 17. Jhs. Er wurde mehrfach erweitert und ist von Hecken, Büschen und einem Zaun umgeben. Auf ihm befinden sich noch 228 guterhaltene Sandstein- und Granitgrabmale aus der Zeit zwischen 1692 und 1937 sowie 1946. Er ist wegen seiner Bedeutung für die Orts- und Religionsgeschichte in seiner Gesamtheit Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
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