Marktplatz 1, Ev. Pfarrkirche
Marktplatz 1, Ev. Pfarrkirche
Marktplatz 1, Ev. Pfarrkirche
Marktplatz 1, Kirche von Osten
Marktplatz 1, Ev. Pfarrkirche
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Darmstadt-Dieburg, Landkreis
Babenhausen
  • Marktplatz 1
Evangelische Pfarrkirche
Flur: 1
Flurstück: 619

Die dreischiffige pseudo-basilikale Kirche gliedert sich in ein rechteckiges Langhaus, das 1472 an Stelle eines romanischen Vorgängerbaues errichtet wurde, den dreijochigen Chor mit 3/8-Schluss (1383) und den Turm an der Nordseite des Chores mit achtseitigem, etwas eingezogenem Helm über vier Giebeln (1383). Im Anschluss an den Turm wurde die Sakristei mit Sterngewölbe im 15. Jh. (laut bauhistorischer Untersuchung) angebaut. Der Bau zeigt sowohl am Äußeren wie auch im Inneren kunstvolle Steinmetzarbeiten an den Portalen und Fenstergewänden, qualitätvolle Wandmalereien in Chor (1380) und Langhaus (1480) und hat als Ausstattung den berühmten Babenhäuser Flügelaltar. Auf einer gotischen Steinmensa von 1383 steht der 3,15 m hohe und 2,60 m breite, aus Lindenholz geschnitzte Schrein über einer Predella. Er wurde 1518 von einem unbekannten Meister der Gegend geschnitzt und liegt stilistisch zwischen Riemenschneider und Backofen. Er zeigt acht stehende Figuren (in der Mitte der Hl. Papst Comelius oder Papst Gregor), die über einem horizontalen predellaähnlichen Abschnitt mit Reliquien (Reliquienbüsten) stehen. Weiterhin erwähnenswert die Kanzel (1594), Nussbaumholz mit Intarsien, der Sandsteintaufstein, schönes geschnitztes Herrschafts- und Pfarrgestühl, 17. Jh., und kunstvolle Grabmäler von Angehörigen der Hanau-Lichtenbergischen Familie aus dem 15., 16. und 17. Jh. Die Kirche ist Kulturdenkmal wegen ihrer geschichtlichen und künstlerischen Bedeutung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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