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Zweigeschossiges traufständiges Fachwerkhaus, in der Schwelle datiert mit Inschrift: VIGET, VIGELIT, VINCIT, VERITAS 1691. Qualitätvolle Fassade in Schmuckfachwerk des 17. Jhs. (geschnitzte Eckpfosten, Andreaskreuze und Rauten in den Brüstungsfeldern, profilierte Schwelle und Rähm) mit wichtiger Funktion im Raumgefüge des Marktplatzes. Baukünstlerische und städtebauliche Gründe sprechen für die Erhaltung des Hauses als Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |