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An der Traufseite des zweigeschossigen Hauses ist die vorkragende Fachwerkfassade aus der 2. Hälfte des 16. Jhs. mit schönen Schmuckformen, Feuerböcken in den Brüstungsfeldern und halben Mann-Formen an den Eckpfosten erhalten geblieben. Dieser Teil der Fassade ist wegen seiner baukünstlerischen Qualität Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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