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Das traufständige zweigeschossige Fachwerkhaus stammt aus der 1. Hälfte des 17. Jhs., das EG teilweise massiv erneuert. Der Bau zeigt qualitätvolle Fachwerkfigurationen dieser Zeit, mit Wilden Männern und sich überschneidenden Rautenformen in den Brüstungsfeldern. Es ist aus baukünstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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