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Von der ehemaligen geschlossenen Ackerbürgerhofreite ist das steinerne rundbogige Hoftor mit Handpforte erhalten geblieben; qualitätvolle Steinmetzarbeit ziert die Bögen. Im Scheitelstein findet sich die Datierung 1560. Das für diese Zeit charakteristische Steintor des Ackerbürgerhauses in Babenhausen ist aus geschichtlichen und baukünstlerischen Gründen ein Kulturdenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
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