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Das Anwesen besteht aus einem massiven zweigeschossigen Bau auf hohem Kellergeschoss mit Satteldach und Treppengiebeln, datiert 1544 im Spitzbogen der Haustür, und zwei anschließenden Nebengebäuden aus jüngerer Zeit. Archivalisch ist der Standort bereits seit dem frühen 13. Jh. nachweisbar. Unmittelbar neben dem Breschturm und östlich der Stadtmauer gelegen (oder am westlichen Ende der Stadtmauer) bilden die stumpfwinklig geknickten Baukörper den räumlichen Abschluss der historischen Altstadt. Die paarigen Fenster des Hauptgebäudes haben einen geraden Sturz und sind einfach gekehlt. In der Brüstung des Obergeschosses ist eine Wappentafel mit einem Vollwappen Der von Babenhausen vermauert. Die Wappenplatte am Nebenbau ist wohl eine aus dem Schloss stammende Kaminplatte. Das Anwesen ist in seiner Gesamtheit ein Kulturdenkmal aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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